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Garantierter Rückkauf Was geschieht mit Ihrer Investition wenn Sie wider Erwarten schon nach einigen wenigen Jahren in Ihre Heimat zurück kehren wollen, wenn Sie frühzeitig sterben sollten, oder wenn Sie ganz einfach Ihre Wohnung / Bungalow verkaufen wollen? Grundsätzlich
bezahlen Sie mit dem Lease-Preis, das persönliche Nutzungsrecht
auf Lebzeiten an Ihrer Wohnung / Bungalow. Eine Uebertragung, bzw. ein
Verkauf an Dritte ist nicht möglich (ausser an Ehegatten). Entgegen
der thailändischen Gepflogenheiten bieten wir Ihnen jedoch für
die erwähnten Fälle einen garantierten Rückkauf. Wir
kaufen Ihre Wohnung zum bezahlten Lease-Preis, unter Abzug einer gestaffelten
Amortisation, zurück. Amortisations-Staffel
*Sollte die Gesellschaft aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sein, Ihre Wohnung zu den vereinbarten Konditionen zurückzukaufen, sind Sie berechtigt, Ihren Lease-Vertrag an Dritte zu verkaufen. Die Gesellschaft bleibt immer vorkaufsberechtigt. Die vereinbarten Konditionen sind auf einen allfälligen Dritt-Käufer zu überbinden.
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